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Petra Kraft
Häspelegäßchen 5
86152 Augsburg
 
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+49 - (0)170 - 867 32 94
 
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103/191/40951
 
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Boretius Ing.-Büro, Augsburg

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 01.11.2017

1. Leistung und Anmeldung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ist auf den entsprechenden Seiten meiner Homepage www.augsburgtour.de beschrieben. Weitere Leistungen schuldet der Gästeführer nicht. Mit der schriftlichen Anmeldung per Brief, Fax oder eMail bietet der Teilnehmer der Führung dem Gästeführer den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages (nachfolgend Führungsvertrag genannt) verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht.
Der Führungsvertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung per Brief, Fax oder eMail durch den Gästeführer zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vom Gästeführer vor, an das der Gästeführer für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist dem Gästeführer die Annahme erklärt.
2. Zahlung
Ohne Zahlung des Führungspreises besteht für den Führungsteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Führungsleistung durch den Gästeführer. Nach Abschluss des Führungsvertrages erhält der Teilnehmer die (Sammel-)Buchungsbestätigung. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird der darin ausgewiesene Preis ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Buchungsfrist endet 10 Tage vor der Tagesführung. Den Teilnahmepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Führungsbeschreibungen.
Die Bezahlung erfolgt in der Regel bar direkt vor Ort oder nach vorheriger Vereinbarung per Rechnung im Voraus.
3. Gruppengröße
Grundsätzlich wird eine Gruppe mit maximal 25 Personen betreut.
4. Änderunge der beschriebenen Führung
Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Führungsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Führungsvertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Führung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Gästeführer ist berechtigt, den Führungspreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für den Gästeführer und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die vom Gästeführer nicht zu vertreten sind.
Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Führung ein Zeitraum von mehr als einem Monat liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Führungsteilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche vor Führungsantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Führungspreises ist der Führungsteilnehmer innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Führung berechtigt. Der Führungsteilnehmer kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Führung verlangen, wenn der Gästeführer in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten. Der Führungsteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung vom Gästeführer über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Führung beim Gästeführer schriftlich geltend zu machen.
5. Eintrittspreise bei Besichtigungen
Die Eintrittsentgelte bei Besichtigungen werden zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet. Sie sind im Leistungspreis nicht enthalten. Ausgegebene Eintrittskarten gehen in das Eigentum des Führungsteilnehmers über.
6. Änderungen des Vertrags: Rücktritt, Umbuchung, Nichtinanspruchnahme von Leistungen, Änderung der Führungsdauer
Der Führungsteilnehmer kann jederzeit vor Führungsbeginn von der Führung zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Führungsbeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Führung teilnimmt. Der Gästeführer kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Führungserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Führungsteilnehmer und der Dritte gegenüber dem Gästeführer als Gesamtschuldner für den Führungspreis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist - auch bei telefonischem Rücktritt - ist jeweils der Eingang der schriftlichen Erklärung beim Gästeführer. In jedem Fall des Rücktritts durch den Führungsteilnehmer werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 30,- pro gebuchter Führung berechnet.
Erscheint der Führungsteilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Führung, kündigt er innerhalb von drei Kalendertagen vor dem Führungsbeginn oder aus Gründen, die nicht durch den Gästeführer zu vertreten sind oder muss er vom Antritt der Führung oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält der Gästeführer den vollen Vergütungsanspruch.
Dem Gästeführer eventuell entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Führungsteilnehmer an die Führungsziele zu bringen oder weiter zu befördern, gehen zu Lasten des Führungsteilnehmers. Umbuchungswünsche des Führungsteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Führungsvertrag durch Neuanmeldung des Führungsteilnehmers erfüllt werden. Ist eine bestimmte Führungsdauer vereinbart, beginnt die Zeit zum vereinbarten Zeitpunkt zu laufen.
7. Verspätung, außergewöhnliche Umstände, Änderung der Führungsdauer
Wird die Führung infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Gästeführer als auch der Führungsteilnehmer den Führungsvertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Gästeführer für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Führung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Bei Verlängerung der Führungszeit erhöht sich der Preis je angefangene 30 Minuten um 25 Prozent des Basispreises für eine zweistündige Führung. Eine vom Führungsteilnehmer gewünschte Verkürzung der Führungsdauer führt nicht zur Reduzierung des ursprünglich vereinbarten Leistungspreises.
8. Einhalten von Besuchervorschriften und Hausordnungen
Jeder Führungsteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Besuchervorschriften und Hausordnungen in den von ihm besuchten Orten selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Führungsteilnehmers.
9. Beachtung von Anweisungen
Verstößt der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Führung durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, hat der Gästeführer das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Führung auszuschließen.
10. Bild- und Filmaufnahmen
Die auf den Führungen vom Gästeführer angefertigten Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum des Gästeführers. Der Gästeführer ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Führungsteilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für den Gästeführer gegenüber dem Führungsteilnehmer entstehen.
Aufzeichnungen des vom Gästeführer gesprochenen Textes in schriftlicher oder elektronischer oder Art bedürfen der Zustimmung des Gästeführers.
11. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht
Der Führungsteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Führung beruht auf einem Umstand, den der Gästeführer nicht zu vertreten hat. Der Führungsteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich beim Gästeführer anzuzeigen.
12. Haftung
Der Führungsteilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er und die von ihm mit angemeldeten Teilnehmer an der Führung auf eigene Gefahr teilnehmen. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz.
Er verzichtet gegenüber dem Gästeführer und allen mit der Führung betrauten Helfern, Beratern und sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der durchgeführten Führung entstehen. Dieser Verzicht wird auch auf die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt.
Der Unterzeichnende stellt den Gästeführer, seine Helfer, Berater und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch den Gästeführer bleibt davon unberührt. Soweit der Gästeführer die Beratung von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht der Gästeführer lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. Der Gästeführer übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Wegstrecke zurückzuführen sind.
13. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Führungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt.